Nach einer sehr kurzen Verhandlung hat das Landgericht Stuttgart am 11.06.2018 in knappen Worten den Antrag der Herren Meier und Däuber auf Wiedereinsetzung als Vorstandsmitglieder vollumfänglich und auf deren Kosten zurückgewiesen. Das Urteil folgt damit der Einschätzung, die die 6. Zivilkammer bereits eine Woche zuvor unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hatte. Jens Meier und Martin Däuber bleiben deshalb bis mindestens zum 28.06.2018 suspendiert, bis die an diesem Tag einberufene außerordentliche Mitgliederversammlung über die Frage ihres weiteren Verbleibs im Amt endgültig entscheidet.

Ludwigsburg, 12.06.2018