Gericht verbietet rechtsverletzende Berichterstattung

Mit einstweiligen Verfügungen vom 13. Juli 2017
hat das Landgericht Hamburg den Sendern Norddeutscher Rundfunk und
Bayerischer Rundfunk die GENO Wohnbaugenossenschaft eG in ihren
Rechten verletzende Inhalte untersagt.

Gegenstand der Gerichtsverfahren waren die Sendungen Plus Minus,
Panorama 3 und Hamburg Journal sowie Veröffentlichungen auf den
Internetseiten www.ndr.de und www.DasErste.de.

Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.

Die betroffenen Sendungen sind  über die Mediatheken des
Norddeutschen Rundfunks und Das Erste  nicht mehr abrufbar.