Jens Meier und Martin Däuber scheitern mit Beschwerde vor dem Amtsgericht Ludwigsburg

Das Amtsgericht Ludwigsburg hat die von den suspendierten Vorständen der GENO Wohnbaugenossenschaft eG, Jens Meier und Martin Däuber, eingereichte Beschwerde gegen den Beschluss zur Anordnung der vorläufigen Sachwaltung als unzulässig abgelehnt. Die Beschwerdekammer des Landgerichts Stuttgart wird sich folglich weiter mit dem Fall beschäftigen; das Amtsgericht hat jedoch in seiner Entscheidung bereits deutlich gemacht, dass Jens Meier und Martin Däuber nicht über die zwingend erforderliche Beschwerdebefugnis verfügen. Nach Auffassung des Amtsgerichts bestehen keinerlei Bedenken gegen die Wirksamkeit der gegenüber den suspendierten Vorständen ausgesprochenen Amtsenthebung.

Wie bereits das Landgericht Stuttgart am 11.06.2018 in dem von den beiden suspendierten Vorständen eingeleiteten einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden hat, ist die Suspendierung bis zu der am 28.06.2018 stattfindenden außerordentlichen Mitgliederversammlung nicht zu beanstanden und daher wirksam.

Ludwigsburg, 13.06.2018