MDR erklärt gegenüber GENO Unterlassung

Wegen die Rechte der GENO verletzender Inhalte in seiner Sendung „exakt“ vom 19. Juli 2017
hat der MDR eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Der MDR ist verpflichtet, an die GENO eine Vertragsstrafe zu zahlen, sollte er schuldhaft
gegen seine Unterlassungspflicht verstoßen und die betroffenen Inhalte der Sendung wiederholen.

Inzwischen hat der MDR die Sendung „exakt“ aus seiner Mediathek gelöscht.

 

Ludwigsburg, 10. August 2017